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Hinweise
zum Dachtransport von Canadiern Der Transport unserer Canadier auf dem Fahrzeugdach ist nicht ganz
unproblematisch und wirft immer wieder Fragen auf.
Anmerkung: 1. Dachträger 1.1 Montage: ·
Gepäck- und
Skiträger müssen am Fahrzeug sicher angebracht sein. ·
Ihre
Befestigungen, z.B. in den Regenleisten, dürfen keine vorstehenden,
scharfkantigen Teile enthalten. 1.2 Zulässig Breite der
Dachträger: ·
Die Träger
(Quertraversen) selbst dürfen die Fahrzeugumrisse nicht überragen. ·
Achtung: ·
Achtung: Alle
Anbauteile, hierzu zählen z.B. Dach- und Skiträger, gelten als verkehrsgefährdend. 1.3 Tragkraft der Träger: ·
Leider findet man nicht bei allen Herstellern einen
Aufkleber mit der möglichen Tragkraft auf dem Träger 2. Beladung ·
Canadier
werden üblicherweise umgekehrt (kieloben) transportiert. 2.1 Zulässige Länge von
Ladung (grundsätzlich) ·
Die Ladung
darf nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen. ·
Nach hinten
darf eine Ladung bis zu 1,5 m ohne Einschränkung hinausragen. 2.2 Kenntlichmachung überlanger
Ladung bei Tage: ·
Ragt das
äußerste Ende einer Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler (*) eines
Fahrzeugs hinaus, so ist es am Tag zu kennzeichnen. ·
Diese
Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht
werden. 2.3 Kenntlichmachung
überlanger Ladung bei Dunkelheit: ·
Während der
Dämmerung, bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen ist überstehende
Ladung, wenn sie mehr als 1 m über die Rückstrahler eines Fahrzeugs
hinausragt, mit mindestens einer typgeprüften Leuchte mit rotem Licht, nicht
höher als 1,5 m über der Fahrbahn und ein Rückstrahler, nicht höher als 90 cm
über der Fahrbahn zu kennzeichnen. 2.4 Zulässige Breite von
Ladung (grundsätzlich): Der nachfolgende Punkt ist vor allem dann von Interesse, wenn man plant,
z.B. zwei Canadier nebeneinander zu transportieren oder einen Canadier plus
ein oder zwei Kajaks. ·
Die Ladung
eines Fahrzeugs darf breiter als der Umriss des Fahrzeugs sein (=
eingetragene Breite im Kfz-Schein/EU-Zulassungsbescheinigung), aber ein
Fahrzeug einschließlich Ladung darf allgemein höchstens 2,5 m breit sein. ·
Achtung:
Dies gilt nicht für
einzelne Gegenstände. 2.5 Zulässige Breite von
Ladung bei Dunkelheit: Komplizierter wird dies allerdings bei Dunkelheit/ schlechter Sicht. ·
Ragt nämlich
die Ladung grundsätzlich seitlich mehr als 40 cm über den äußeren Rand der
Lichtaustrittsfläche der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie
während der Dämmerung, bei Dunkelheit, oder wenn die Sichtverhältnisse es
sonst erfordern, kenntlich zu machen und zwar seitlich höchstens 40 cm von
ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine
typgeprüfte Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. 2.6 Zulässige Höhe der
Ladung: Verbietet sich ein Transport von 2 Canadiern nebeneinander, können 2 Boote auch übereinander gestapelt werden. ·
Dabei darf ein
Fahrzeug zusammen mit der Ladung eine Höhe von 4 m nicht überschreiten. 2.7 Zulässiges Gewicht
(allgemein): ·
Bei all der Packerei muß man natürlich die zulässige
Dachlast, die Tragkraft der Träger, und grundsätzlich selbstverständlich auch
das zulässige Gesamtgewicht bzw. die zulässigen Achslasten des Fahrzeuges
beachten. 2.7.1 Zulässige Dachlast: In den Prüfungsfragen zum
Führerschein heißt es zwar, daß eine vom Fahrzeughersteller angegebene
Dachlast nicht überschritten werden darf, andererseits gibt es grundsätzlich
keine Vorschriften über zulässige Dachlasten. ·
Weder im Kfz-Schein noch im Kfz-Brief wird die
Dachlast angegeben. Letztendlich sind nur die Achslasten und das zulässige
Gesamtgewicht des Fahrzeuges begrenzendes Kriterium. 2.10 Fahreigenschaften: ·
Eigentlich selbstverständlich, daß man mit aufgetürmter
Dachlast vorsichtiger und umsichtiger fahren sollte, um sich und andere nicht
zu gefährden. ·
Die Fahreigenschaften eines Fahrzeuges können durch
die Dachlast erheblich beeinflußt werden (meistens nachteilig). ·
Durch den hohen Schwerpunkt neigt das Fahrzeug in
Kurven stärker zum Wanken oder gar Kippen, ganz besonders natürlich, wenn man
2 Boote aufeinanderpackt. ·
Die Seitenwindempfindlichkeit nimmt erheblich zu. ·
Bei starker Beladung sollte man auf jeden Fall den
Reifendruck nach Empfehlung des jeweiligen Fahrzeug-Herstellers erhöhen. 2.11 Sonstige
Sorgfaltspflichten: ·
Ebenso
selbstverständlich, daß die Ladung sicher befestigt sein muß. ·
Die
Beleuchtungseinrichtung und das amtliche Kennzeichen dürfen in ihrer Wirkung
nicht beeinträchtigt werden. ·
Die Ladung
darf die Sicht des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigen. ·
Ist das Fahrzeug neben dem Innenspiegel nur mit einem
Außenspiegel (dem Linken) ausgerüstet, darf die Sicht beim Blick durch den
Innenspiegel durch die Ladung nicht wesentlich beeinträchtigt werden. ·
Die
Verkehrssicherheit darf durch die Beladung nicht leiden. ð Das ist natürlich eine
wachsweiche, wenig konkrete Forderung. 3. Ladungssicherung / Befestigung 3.1 Allgemeines zum
Canadier-Transport: ·
Wie bereits schon einmal erwähnt, werden Canadier am
besten umgekehrt (kieloben) transportiert ·
Problematisch könnte dieser Kieloben-Transport
allerdings bei Wohnmobilen oder größeren Kastenwagen werden, wenn das Boot
weit hochgezogene Spitzen hat (die Enden liegen u.U. auf dem Fahrzeugdach
auf) oder bei PKW’s, wenn es durch die hohen Spitzen zu starken Sichtbehinderungen
kommt. 3.2 Gurte und Knoten zur
Befestigung: ·
Zur sicheren Befestigung von Booten haben sich ca. 25
mm breite Zurrgurte mit massiver Klemmschnalle aus Metall oder
Ratschenspanngurte gut bewährt. ·
Gurte so stark bzw. nur so stark (Ratsche) anziehen,
bis sich das Boot beim Rütteln am Süllrand nicht mehr auf dem Träger hin- und
herbewegen läßt und die ganze Bewegung auf das Fahrzeug übertragen wird. ·
Expandergummis,
Gepäckspinnen o.ä. sind zur Befestigung absolut ungeeignet und dürfen
auf keinen Fall verwendet werden !!! ·
Das oder die Boote vorn und hinten zu der
Abschleppöse oder der Stoßstange (mit Hilfe von separat angebrachten
Stoßstangenhaken) mit stabiler Reepschnur (Æ mindestens 7 mm aus dem
Bergsport) straff abspannen. ·
Es ist kaum vorstellbar, welche ungeheuren
Wind-Kräfte am Boot angreifen, wenn man z.B. mit 100 Stundenkilometern über
die Autobahn fährt, und es ist erst recht nicht vorstellbar, welche Gewalt
ein Bootskörper entwickelt, wenn er sich bei dieser Geschwindigkeit vom Dach
lösen sollte. Alle Angaben ohne Gewähr
Anmerkung:
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